


Mobile Ergotherapie
Mobile Ergotherapie
Wieder selbständig den Alltag bewältigen können. Unabhängiger werden und sich wohler fühlen.
Ich unterstütze Sie gerne dabei.

Verordnung für eine Hausbesuch Therapie
Verordnung für eine Hausbesuch Therapie
Ich biete Ergotherapie als Hausbesuche an, es gibt nun mehrere Möglichkeiten.
Über Verordnung für Patienten aller Krankenkassen:
Ihr behandelnder Arzt oder Hausarzt verschreibt Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit eine Verordnung für Ergotherapie und kreuzt das Feld Hausbesuch an! (Das ist wichtig damit die Therapie bei Ihnen zu Hause statt finden kann)
Über ein Privatrezept:
Sie benötigen auch hier eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung vom Heilpraktiker, nach Therapieende können Sie sich die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen.
Je nach Vertrag leisten private Krankenkassen unterschiedliche Erstattungsbeträge für die Leistungen der Ergotherapie, darum sprechen es unbedingt vor Therapiebeginn mit Ihrer Kasse ab.
Wie bekommt ein Patient eine gültige Verordnung für Ergotherapie?
Ergotherapie findet sowohl in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen statt als auch ambulant, dann meist in einer Praxis für Ergotherapie (nicht bindend, auch als Hausbesuch möglich!). Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen.
Wenn ein Patient nicht in eine ergotherapeutische Praxis kommen kann findet, bei medizinischer Notwendigkeit, die Ergotherapie als Hausbesuch statt.
(Quelle: DVE)
Was sind denn überhaupt die sooft erwähnten "Heilmittel"?
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen, die nur von Angehörigen entsprechender Gesundheitsfachberufe geleistet werden können. Hierzu gehören Behandlungen mit Maßnahmen aus den Bereichen der Physikalischen Therapie (zum Beispiel Krankengymnastik, Massage oder Lymphdrainage), der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.
(Quelle: KBV)
AB JANUAR 2021 ERGOTHERAPIE VERORDNEN
Ab 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.
(Quelle: KBV)
Wenn Sie sich oder Ihren Angehörigen für eine Therapie anmelden möchten oder Fragen dazu haben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine E Mail.
Ich freue mich auf Sie!
Kontakt:
Tel.: +49 177 8640995
CH: +41 76 4691257
E-Mail: ayurveda-leben@web.de